Visumserlaubnis

Leitlinien zum Antragsverfahren für Einreisevisa

Ausländer, die sich nach ihrer Einreise aus nicht-diplomatischen oder amtlichen Gründen in China aufhalten müssen, können bei der Einreise- und Ausreiseverwaltung der Behörden für Öffentliche Sicherheit die Verlängerung, Erneuerung oder den Ersatz ihres Visums und die Ausstellung, Verlängerung oder den Ersatz ihrer Aufenthaltspapiere sowie die Ausstellung, Verlängerung, Erneuerung oder den Ersatz ihrer Aufenthaltsgenehmigung gemäß den Vorschriften beantragen.

 

Ausländer sollten die Visadokumente bei den vom Ministerium für Öffentliche Sicherheit beauftragten Einreise- und Ausreiseverwaltungen der Behörden für Öffentliche Sicherheit auf oder oberhalb der Bezirksebene beantragen.


Ausländer, die eine Verlängerung, Erneuerung oder Ersetzung von Visa und Aufenthaltspapiere beantragen, müssen sich für die entsprechenden Verfahren persönlich an die Einreise- und Ausreiseverwaltung der Behörden für Öffentliche Sicherheit wenden. In einem der folgenden Fälle kann der Antrag von der einladenden Stelle oder Person, den Verwandten des Antragstellers oder der zuständigen Fachdienststelle im Namen des Antragstellers gestellt werden:


(I) Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet oder das 60. Lebensjahr vollendet haben, sowie Personen, die aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen in ihrer Mobilität eingeschränkt sind;

(II) Personen, die nicht zum ersten Mal nach China einreisen und über eine gute Aufenthaltserfahrung in China verfügen;

(III) Wenn die einladende Stelle oder Person Garantien für die Ausgaben des Ausländers während seines Aufenthalts in China bietet.

 

Beantragt ein Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung, muss der Antragsteller die entsprechenden Verfahren persönlich bei der Einreise- und Ausreiseverwaltung der Behörden für Öffentliche Sicherheit durchlaufen. Handelt es sich bei dem Ausländer um ein hochqualifiziertes oder dringend benötigtes Berufstalent, auf das die im ersten Punkt des vorstehenden Absatzes genannten Umstände zutreffen, kann der Antrag im Namen der einladenden Stelle oder Person, der Verwandten des Antragstellers oder der zuständigen Fachdienststelle gestellt werden.

Die Stelle, die den Ausländer einlädt oder aufnimmt, kann bei den örtlichen Behörden für Öffentliche Sicherheit einen Antrag auf Eintragung stellen.

Antragsportal: Management-Service-System für in China Tätige Ausländer



Leitlinien zur Anwendung der Visumfreiheit für 59 Staatsangehörige, die zu touristischen Zwecken nach China einreisen

 

Besucher sollten ihre persönlichen Daten im Voraus über ihr örtliches Reisebüro in Hainan angeben.

 

Es wird empfohlen, dass Besucher ihre persönlichen Daten 48 Stunden im Voraus bei ihrem Reisebüro angeben. Zu den persönlichen Daten gehören der Reisepass, das Hin- und Rückflugticket, die Hotelbuchung und die Reiseroute in Hainan. Lokale Reisebüros in Hainan sind verpflichtet, den zuständigen Behörden die persönlichen Daten 24 Stunden vor der Einreise des Besuchers zu melden, um die visumfreie Einreise zu ermöglichen.

 

Die 59 Länder mit visumfreier Einreise: Russland, Vereinigtes Königreich, Frankreich, Deutschland, Norwegen, Ukraine, Italien, Österreich, Finnland, Niederlande, Dänemark, Schweiz, Schweden, Spanien, Belgien, Tschechische Republik, Estland, Griechenland, Ungarn, Island, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Irland, Zypern, Bulgarien, Rumänien, Serbien Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Mazedonien, Albanien, USA, Kanada, Brasilien, Mexiko, Argentinien, Chile, Australien, Neuseeland, Südkorea, Japan, Singapur, Malaysia, Thailand, Kasachstan, Philippinen, Indonesien, Brunei, Vereinigte Arabische Emirate, Katar, Monaco, Weißrussland.

 

Besucher aus den 59 Ländern, die sich in den Städten (Kreisen) Haikou, Sanya, Yangpu, Wenchang, Qionghai und Chengmai aufhalten, können die entsprechenden Verfahren bei der Ausreiseverwaltung des örtlichen Büros für öffentliche Sicherheit durchlaufen, während Besucher aus anderen Städten und Kreisen sich an die Ausreiseverwaltung der Abteilung für Öffentliche Sicherheit der Provinz Hainan wenden müssen.

 

Telefonnummer für visumfreie Beratung.

Kontakt: Büro der Einreise- und Ausreiseverwaltung der Abteilung für öffentliche Sicherheit der Provinz Hainan

Telefon: +86-898-68580612

E-Mail: hainancrj1@163.com

 

Kontakt: Abteilung für Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für Öffentliche Sicherheit der Stadt Haikou

Tel.: +86-898-31652059

E-Mail: HK68590746@163.com

 

Kontakt: Abteilung für Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für Öffentliche Sicherheit der Stadt Sanya

Tel: +86-898-88869902

E-Mail: sanyacrj@163.com

 

 

Kontakt: Abteilung für Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für Öffentliche Sicherheit der Wirtschaftsentwicklungszone Yangpu

Tel: +86-898-31559677

E-Mail: yangpucrj@163.com

 

Kontakt: Abteilung für Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für Öffentliche Sicherheit der Stadt Qionghai

Tel: +86-898-62896322

E-Mail: qionghaicrj@163.com


Kontakt: Abteilung für Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für Öffentliche Sicherheit der Stadt Wenchang

Tel: +86-898-63235606

E-Mail: hnwccrj@163.com

 

Kontakt: Abteilung für Einreise- und Ausreiseverwaltung des Büros für Öffentliche Sicherheit des Kreises Chengmai

Tel: +86-898-67070029

E-Mail: 307656239@qq.com



Leitlinien für Ausländer, die mit einer Arbeitserlaubnis nach China kommen

 

Ausländer, die in China berufstätig sind, müssen eine Arbeitserlaubnis und eine arbeitsähnliche Aufenthaltserlaubnis in Übereinstimmung mit den Vorschriften erhalten. Gemäß den „Klassifizierungsstandards für in China tätige Ausländer (Probeversion)“ besteht keine Beschränkung der Anzahl ausländischer Spitzenkräfte (Kategorie A), die die nationalen Prioritätskriterien für die Einführung ausländischer Fachkräfte erfüllen; die Anzahl ausländischer Fachkräfte (Kategorie B) ist entsprechend der Marktnachfrage begrenzt; die Anzahl sonstiger ausländischer Arbeitskräfte (Kategorie C) ist gemäß den einschlägigen nationalen Vorschriften begrenzt. Für ausländische Spitzentalente (Kategorie A), die die nationalen Prioritätskriterien für die Einführung ausländischer Talente erfüllen, gelten die Dienste des „grünen Kanals“ und der „Knappheitstoleranz“.

 

Plattform für Regierungsdienste des Ministeriums für Wissenschaft und Technologie

https://fuwu.most.gov.cn/html/fwsx/wgrlhzq/bllc/bslc/20170703/123124323.html

 

Portal: Management-Service-System für in China Tätige Ausländer

Servicehotline für Globale Investitionen 4008-413-413

Handelsministerium der Provinz Hainan

Anschrift: 2/F, Bürogebäude der Provinzregierung der Provinz Hainan, Guoxing Avenue 9, Bezirk Meilan, Stadt Haikou, Provinz Hainan
E-Mail-Adresse: contacthainan@hainan.gov.cn
Telefon: 0898-65328123
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